// IT-Notfall

Wenn nichts mehr geht, zählt jede Stunde.

Server ausgefallen, Dateien verschlüsselt, Netzwerk tot, Daten versehentlich gelöscht – in solchen Fällen behandle ich Ihre Anfrage mit Priorität und melde mich in der Regel innerhalb von 2 Stunden zurück.

// Ablauf

So melden Sie einen Notfall

E-Mail mit „NOTFALL“ im Betreff

Schreiben Sie an contact@it-nwk.de und setzen Sie das Wort NOTFALL in den Betreff – solche Nachrichten sehe ich zuerst. Eine eigene Notfall-Rufnummer ist in Vorbereitung.

Diese Angaben helfen mir sofort

  • Was ist passiert und seit wann?
  • Wie viele Arbeitsplätze oder Geräte sind betroffen?
  • Gab es eine Fehlermeldung? Wenn ja, welche (gern als Foto)?
  • Ihre Rückrufnummer, unter der ich Sie direkt erreiche

Ich melde mich – in der Regel innerhalb von 2 Stunden

Sie bekommen eine erste Einschätzung und die nächsten Schritte: Sofortmaßnahmen per Telefon oder Fernwartung, bei Bedarf komme ich direkt zu Ihnen. Notfalleinsätze übernehme ich nach Verfügbarkeit auch außerhalb der üblichen Zeiten.

Bis ich mich melde: die wichtigsten Sofortmaßnahmen

  • Bei Verdacht auf Schadsoftware oder Verschlüsselung: betroffene Geräte vom Netzwerk trennen (Netzwerkkabel ziehen, WLAN aus) und nicht weiterbenutzen.
  • Externe Sicherungen nicht anschließen – ein intaktes Backup ist im Ernstfall Ihr wertvollstes Gut.
  • Bei Datenverlust: auf dem betroffenen Gerät nichts mehr speichern oder installieren – jede Änderung kann gelöschte Daten überschreiben.
  • Nichts überstürzen: keine Zahlungen an Erpresser, keine Neuinstallation, bevor die Lage geklärt ist.
// Konditionen

Was der Notfalleinsatz kostet

Notfall mit Priorität

120 € / Stunde

Ihr Anliegen wird vor allen regulären Terminen bearbeitet – Reaktionszeit in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Zzgl. Anfahrtspauschale bei Vor-Ort-Einsätzen.

Kein Notfall?

60 € / Stunde

Wenn es bis zum nächsten regulären Termin warten kann, gilt der normale Stundensatz – sagen Sie einfach ehrlich, wie dringend es ist.

Alle Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG erhebe und weise ich keine Umsatzsteuer aus.